Dieser Artikel erschien zuerst am 12. Januar 2021 als Community-Kommentar in der Wochenzeitschrift der Freitag.
Bild: US-Hochsicherheitsgefängnis ADX Florence
Am 04. Januar 2021 veröffentlichte der Deutschlandfunk einen Kommentar seiner Großbritannien- und Irland-Korrespondentin Christine Heuer, in dem diese die Fakten rund um die Causa Assange in einem derart verzerrten Bild darstellt, dass dieser Kommentar einer Analyse bedarf. Der Beitrag fällt insgesamt zwar nicht unter die Kategorie Fake News, als Propaganda für die amtierende sowie vielleicht sogar die künftige US-Regierung dürfte er aber auf alle Fälle durchgehen.
„Im Fall Assange geht es nicht um Pressefreiheit.“
„[…] um die Pressefreiheit geht es dabei nicht, meint Christine Heuer. Denn der Wikileaks-Gründer ist kein Journalist, sondern politischer Aktivist.“
„Assange ist kein Journalist, er ist ein politischer Aktivist – und als solcher ist er streitbar, meint Christine Heuer. Im US-Wahlkampf 2016 sorgten Wikileaks-Enthüllungen mit für den Wahlsieg Trumps.“
Gleich vorneweg, der US-Wahlkampf 2016 war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand des Gerichtsverfahrens über die Auslieferung von Julian Assange an die USA. Hätte Frau Heuer sich die Mühe gemacht, die Anklage gegen den Wikileaks-Gründer durchzulesen, so wäre ihr unweigerlich aufgefallen, dass alle 18 Anklagepunkte die von Wikileaks veröffentlichten Dokumente über die Behandlung von Gefangenen in Guantánamo Bay, die Depeschen des Außenministeriums, die Einsatzregeln für US-Soldat*innen während des Irak-Kriegs und Einsatzberichte aus den Kriegen in Afghanistan und im Irak betreffen. Zudem wird er beschuldigt, der Whistleblowerin Chelsea Manning, die ihm die genannten Dokumente zuspielte, dabei geholfen zu haben, in die Computer der jeweiligen US-Behörden einzudringen.
Außerdem darf die Frage erlaubt sein, wie es sich Frau Heuer erlauben kann, Assange gewissermaßen den Status als Journalist zu entziehen. Die Fraktion der Linken im Europaparlament zeichnete ihn mit ihrem Preis für Journalisten, Whistleblower und Verteidiger des Rechts auf Information aus, Assange selbst ist Mitglied in der australischen Mediengewerkschaft und Wikileaks wurde mehrfach mit prestigeträchtigen Preisen für Journalismus ausgezeichnet. Ironischerweise betätigt sich die Journalistin des DLF, legt man ihre eigene Definition von politischem Aktivismus und Journalismus zugrunde, selbst als politische Aktivistin für Donald Trump: dessen Regierung begann bereits 2017, nach einer Rede des damaligen CIA-Chefs Mike Pompeo, Assange den Status als Journalist abzuerkennen – etwas, das die Regierung von Barack Obama noch zu vermeiden suchte, da sie erkannte, dass Assange nicht angeklagt werden könnte, ohne auch Zeitungen wie die New York Times oder Washington Post juristisch zu belangen. (Wie sich der zukünftige Präsident Joe Biden zur Causa Assange positionieren wird ist derzeit noch unklar, allerdings ebnete er der Argumentationslogik von Mike Pompeo gewissermaßen den Weg, als er Assange als „High-Tech Terroristen“ bezeichnete.)
Warum die Korrespondentin des Deutschlandfunks für Großbritannien und Irland die Wikileaks-Enthüllungen aus dem Jahr 2016 in diesem Zusammenhang überhaupt erwähnt, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Spekulationen nicht abgeneigte Zeitgenoss*innen könnten zu der Annahme gelangen, dass die angebliche Rolle Assanges für den Erfolg von Donald Trump deswegen erwähnt wurde, um den Australier für den in Deutschland äußerst unbeliebten Präsidenten mitverantwortlich zu machen und ihn so in ein für die Leserschaft schlechtes Licht zu rücken. Allerdings – selbst wenn man von der Maximaltheorie einer Komplizenschaft Assanges mit Trump ausgeht, und dazu später mehr – muss man sich fragen, warum Frau Heuer dann nicht auch die Komplizenschaft von anderen Medienkonglomeraten wie beispielsweise des Fernsehsenders CBS, dessen Vorsitzender Trump als „gut für CBS“ bezeichnet hatte, als „politischen Aktivismus“ bezeichnet.
Doch man muss gar nicht so weit gehen. Wenn es möglich ist, einen Präsidentschaftskandidaten – in diesem Fall Donald Trump – durch Journalismus, der kritische Informationen über dessen Gegnerin – in diesem Fall Hillary Clinton – veröffentlicht, zu unterstützen, gilt dies dann nicht auch für den umgekehrten Fall? Haben also Journalist*innen, die über Trumps sexuelle Übergriffe, seine fremden-, frauen- und ganz allgemein menschenfeindlichen Aussagen, seine gescheiterten geschäftlichen Vorhaben oder über seine Steuerhinterziehung berichteten, Hillary Clinton unterstützt? Und sind diese dann auch „politische Aktivist*innen“ oder gelten sie laut Frau Heuer noch als Journalist*innen?
„Wer in seinem Fanclub hätte gedacht, dass die angeblich so inhumane britische Justiz so human urteilen würde?“
Dass Unterstützer*innen von Julian Assange als „Fanclub“ bezeichnet werden, ist für sich genommen schon eine ungeheuerliche Infantilisierung. Menschen, die sich um die Zukunft des Journalismus – also um die Zukunft von Frau Heuers eigenem Beruf – sorgen und dafür eintreten, dass auch in Zukunft Journalist*innen über Kriegsverbrechen berichten können, ohne befürchten zu müssen, von den Vereinigten Staaten dafür eine Gefängnisstrafe von 175 Jahren aufgedrückt zu bekommen, als Fanclub abzutun, die die Causa Assange genauso verfolgen wie die Anhänger von Schalke 04 das Spiel ihres Lieblingsteams gegen Hoffenheim, lässt eigentlich nur den Rückschluss zu, dass Frau Heuer den Ernst der Lage nicht begriffen hat.
Was die Redakteurin des DLF ebenfalls nicht beachtet ist, dass längst nicht alle, die sich für den Wikileaks-Gründer einsetzen, auch zu dessen „Fanclub“ gezählt werden können: Laura Poitras, die für ihre Arbeit mit Edward Snowden mit dem renommierten Pulitzer Preis ausgezeichnet wurde, kann ebenso wenig als Fan von Assange bezeichnet werden wie die britische Zeitung The Guardian, die Medienkolumnistin der Washington Post, Margaret Sullivan, die Stiftung für Pressefreiheit Freedom of the Press Foundation, die Bürgerrechtsorganisation ACLU, das Journalismus-Magazin Columbia Journalism Review oder das Komitee zum Schutz von Journalisten CPJ. (Weitere Fürsprecher*innen wie Glenn Greenwald, Edward Snowden, Matt Taibbi, Daniel Ellsberg, Stefania Maurizi und viele andere, allesamt renommierte Journalist*innen oder Whistleblower*innen, würden von Frau Heuer wohl zum „Fanclub von Assange“ gezählt werden.)
Auch der Kommentar über das „humane Urteil“ der „angeblich so inhumanen britischen Justiz“ zeugt bestenfalls davon, dass sich die Journalistin des DLF nicht mit den Haftbedingungen von Assange auseinandergesetzt hat. Zyniker*innen könnten – nicht unbegründet – Frau Heuer unterstellen, dass sie sich sehr wohl mit den Haftbedingungen auseinandergesetzt hat, diese aber auf Grund einer persönlichen Abneigung für den australischen Journalisten für angemessen hält. Seit dem 11. April 2019 sitzt Julian Assange im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, das auch als das „britische Guantánamo Bay“ bezeichnet wird. (Es entbehrt nicht einer gewissen, sehr dunklen Ironie, dass ausgerechnet der Mann, der die Weltöffentlichkeit über Guantánamo Bay informierte, nun im britischen Pendant einsitzt.)
Seit April 2020, nachdem er 50 Wochen für sein einziges Vergehen auf britischem Boden, der Missachtung von Kautionsauflagen (die Höchststrafe liegt bei 52 Wochen), abgesessen hatte, ist der Australier dort inhaftiert, bis der Auslieferungsprozess gegen ihn in allen Instanzen fertig verhandelt ist. Zum Vergleich, der ehemalige chilenische, von den USA unterstützte, Diktator Augusto Pinochet, dem im Gegensatz zu Assange durchaus Gewaltverbrechen vorgeworfen werden konnten, durfte bis zu seiner Auslieferung aus Großbritannien in einem Landhaus inklusive Besuche von der ehemaligen Premierministerin Thatcher und seiner Familie verbringen. In Belmarsh sitzen sonst Terroristen, wie die Drahtzieher hinter den Londoner U-Bahn Anschlägen aus dem Jahr 2005, Pädophile, Vergewaltiger oder Massenmörder. Auch die sonstigen Haftbedingungen spotten jeder Beschreibung einer gerechten Justiz – vor allem, da sie im Zuge der Corona-Pandemie noch weiter verschärft wurden (nicht, dass es etwas genützt hätte). Assange darf seine Zelle nur einmal am Tag verlassen, Besuche zu Anwält*innen und Familie sind stark eingeschränkt bis unmöglich, er muss sich täglichen Leibesvisitationen unterziehen und kann sich nicht auf seine Verteidigung vorbereiten, da er keinen Internetzugang hat. Seine Partnerin Stella Morris berichtet zudem von einer zugigen und kalten Zelle. Bei alldem muss immer wieder betont werden, dass Assange derzeit in Untersuchungshaft sitzt und in keinem Land der Welt rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe – geschweige denn zu Isolationshaft in einem Hochsicherheitsgefängnis – verurteilt wurde.
Auch der Prozess gegen ihn erinnerte bisweilen mehr an die sowjetischen Schauprozesse aus den 1930er Jahren als an eine „humane britische Justiz“: die Richterin hat private Verbindungen zu Personen, die direkt von Wikileaks-Veröffentlichungen betroffen waren und zeigt ihre Verachtung Assange gegenüber bisweilen sehr offen; die Anklage drangsaliert Zeugen; die Verteidigung kann sich nicht mit ihrem Mandanten besprechen, da dieser hinter ihnen in einem Glaskasten sitzt und dem Prozess oftmals auch rein akustisch nicht folgen kann; der Angeklagte wurde über Jahre hinweg von einer spanischen Sicherheitsfirma, vermutlich im Auftrag des amerikanischen Geheimdienstes CIA ausspioniert, weshalb die Anklage wohl auf die Strategie der Verteidigung vorbereitet ist; die Öffentlichkeit ist von dem Prozess so gut wie ausgeschlossen. Wenn dies die humane britische Justiz ist, von der Frau Heuer spricht, so sollte man sich schon fragen, wo denn eigentlich der Unterschied zu den im Westen so häufig kritisierten Schurkenstaaten wie Russland, Türkei oder China ist.
„Dank ihm wissen wir, dass US-Soldaten alle möglichen Gräueltaten billigend in Kauf nahmen.“
Die wohl krasseste Infantilisierung, die dieser an Infantilisierungen reichhaltige Kommentar vorzuweisen hat, ist wohl die Formulierung von der „billigenden Inkaufnahme aller möglichen Gräueltaten“. Wenn ein US-Kampfhubschrauberpiloten auf einem Marktplatz in Bagdad 12 Menschen, darunter zwei Reuters-Journalisten erschießen und sich dabei hörbar darüber freuen, ist das ein Kriegsverbrechen und nicht eine „billigende Inkaufnahme“. Die Veröffentlichungen der Dokumente aus Guantánamo Bay beweisen eine systematische und bewusste Folter von Gefangenen, teilweise auch von irrtümlich Verschleppten, wie das Beispiel des deutschen Staatsbürgers Khalid El-Masri zeigt, die sämtlichen Menschenrechtskonventionen widerspricht. Von US-Soldat*innen und US-Geheimdienstmitarbeiter*innen systematisch begangene Kriegsverbrechen wurden, wie zahllose Depeschen aus dem US-Außenministerium zeigen, von hohen Beamt*innen vertuscht. Im Fall Khalid El-Masri setzte die US-Regierung die deutsche unter Druck, um eine Festnahme der für dieses Verbrechen verantwortlichen CIA-Agenten zu verhindern. Auch das Afghan War Diary und die Iraq War Logsenthüllten Unmengen an getöteten Zivilist*innen in den von Bush begonnenen und von Obama fortgeführten Angriffskriegen der USA in Afghanistan und im Irak. (Frau Heuer scheint sich zudem auch nicht darüber zu empören, dass der Überbringer der Nachrichten von Kriegsverbrechen nun anstelle der Kriegsverbrecher*innen angeklagt wird.)
„Und es geht im Auslieferungsverfahren gegen ihn auch nicht um die Pressefreiheit. Aus einem einfachen Grund: Assange ist kein Journalist, er ist ein politischer Aktivist. Und als solcher ist er streitbar. Im US-Wahlkampf 2016 veröffentlichte Wikileaks Mails aus dem Innern der Demokratischen Partei. Sie sollen der Plattform aus Russland zugespielt worden sein. Es ging um den Machtkampf zwischen Hilary Clinton und Bernie Sanders. Clinton kam schlecht weg dabei.“
Die Behauptung, die Mails aus dem Inneren der Demokratischen Partei seien Wikileaks aus Russland zugespielt worden, lässt sich nicht beweisen. Sonderermittler Robert Mueller stellte in seinem Bericht fest, dass es für eine Kooperation zwischen Assange und entweder Trump oder dem russischen Auslandsgeheimdienst keine Beweise gebe. Assange selbst, der niemals von Mueller befragt wurde, streitet ab, dass er die Dokumente von russischer Seite erhalten habe. Abgesehen von der Tatsache, dass es weder Beweise für eine Koordination zwischen Trump und Assange noch zwischen Russland und Assange gibt, bestehen auch Zweifel an der Rolle des GRU bezüglich des Hackings der E-Mails von John Podesta und der Demokratischen Partei. Auch stellt sich hier wieder die Frage, warum Wikileaks die Dokumente aus dem Umfeld der Demokraten nicht hätte veröffentlichen sollen, zeigen sie doch eine enorme Korruption innerhalb der Partei zu Gunsten der damaligen Kandidatin Clinton und werfen ein Licht auf deren Kontakte zu Großunternehmen und Banken. Eine der Aufgaben des Journalismus ist es, die Mächtigen zu Verantwortung zu ziehen – in diesem Fall die Kader der Demokraten für ihre Rolle in der Unterminierung des parteiinternen Wahlkampfes um die Präsidentschaftskandidatur – und den Bürger*innen ein möglichst genaues Bild von den Zielen und der Vita der Politiker*innen zu verschaffen, auf dass diese erstere eine informierte Wahlentscheidung treffen können.
„Assanges Wahlhilfe für Trump – Die Enthüllung half Donald Trump, zu siegen.“
Eine Studie zeigte, dass Donald Trump 2016 in Wahlkreisen mit einer hohen Anzahl an Kriegsveteran*innen mehr Stimmen erhielt als in Wahlkreisen mit weniger Veteran*innen. Andere Kommentator*innen weisen auf einen nach wie vor mehr als nur latenten Sexismus, Fremdenfeindlichkeit, den alles andere als inspirierenden Wahlkampf von Hillary Clinton, den wirtschaftlichen Niedergang der ehemaligen Industriestaaten durch Freihandelsabkommen wie NAFTA oder die Unterdrückung von Stimmen vor allem der afroamerikanischen Bevölkerung hin. Diese Myriade an möglichen Gründen für den Sieg von Donald Trump zeigt, dass es keine Beweise für eine Wahlhilfe vonseiten Assanges für Trump gibt. Es kann sein, dass die Wikileaks-Enthüllungen Trump halfen, es kann aber genauso gut sein, dass es keinerlei Zusammenhang zwischen den Enthüllungen und dem Wahlsieg von Donald Trump gab. So oder so ist es unmöglich, Beweise für die von Frau Heuer aufgestellte Behauptung der Wahlhilfe für Donald Trump zu finden.
„In der Debatte über Julian Assange die rechtliche, politische und menschliche Dimension zu einem dicken Brei nach eigenem Gusto zu rühren, führt nicht weiter. Es verunklart nur und ist das Gegenteil von Aufklärung. Und Aufklärung: War es nicht das, worum es Wikileaks immer ging?“
Bis auf die polemische rhetorische Frage, ob es denn Wikileaks immer um Aufklärung ging, könnte man dem zitierten Absatz ohne Vorbehalte zustimmen – hätte die Autorin nicht im gesamten Artikel genau das Gegenteil von dem getan, was sie im Schlussabsatz als nicht zielführend beschreibt, nämlich „die rechtliche, politische und menschliche Dimension zu einem dicken Brei nach eigenem Gusto [zu] rühren.“ Im Fall Assange, wie er vor dem Londoner Gericht verhandelt wurde und vermutlich vor einem höheren Gericht weiterverhandelt werden wird, ging es darum, ob ein Journalist dafür angeklagt werden kann, geheime Regierungsdokumente zu veröffentlichen. Nebenpunkte des Verfahrens waren die menschenunwürdigen Bedingungen, in denen Assange seit seinem Exil in der ecuadorianischen Botschaft sein Leben verharren muss, sowie die Bedingungen, die ihn bei einer möglichen Auslieferung in die USA in Bezug auf ein faires Verfahren und auf mögliche menschenwürdige Haftbedingungen dort erwarten würden.
Frau Heuer bringt jedoch von sich aus die Rolle von Assange im US-Wahlkampf 2016 ins Spiel, die zu keinem Zeitpunkt eine Rolle spielten. So lenkt sie die Aufmerksamkeit vom eigentlich zentralen Thema, der Pressefreiheit und dem Recht auf ein faires Verfahren, ab, und schürt die Abneigung ihrer Leserschaft gegen Assange, in dem sie ihn mit dem unbeliebten Präsidenten verknüpft. Sämtliche mögliche politische Sympathien des Australiers haben in diesem Verfahren ebenso wenig zu suchen, wie zum Beispiel die Ansichten von Alexander Navalny zum Thema Immigration in einem Artikel, in dem es um dessen Vergiftung geht. Die Rolle des Wikileaks-Gründers, die sie als politischen Aktivismus bezeichnet, nutzt Christine Heuer dann, um abzustreiten, dass der Australier Journalist ist. Da dieser angebliche Aktivismus jedoch nicht Teil des aktuellen Verfahrens ist, stellt sich die Frage, worum es in diesem Verfahren überhaupt geht, wenn man der Argumentation der Autorin folgt. Letztendlich rührt Frau Heuer also einen Brei aus Abneigung gegen Donald Trump, den sie mit dem Brei der Causa Assange verrührt. Dabei missachtet sie entweder fahrlässig ihre Pflicht als Journalistin, ihre Leser aufzuklären und nicht in die Irre zu führen, oder beteiligt sich wissentlich an der Verbreitung von Fake News, um einen unbeliebten Querdenker, der sich mehr um die Aufklärung von Kriegsverbrechen und Korruption verdient gemacht hat als 99% aller Journalist*innen, via Rufmord in ein US-amerikanisches Hochsicherheitsgulag zu verschiffen.
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